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Mit diesem Vertrag vermietet


1) C. & W. Rizzi KG, Törlweg 10, I-39021 Latsch (BZ), Part IVA 00516540218, als Vermieterin einerseits

 

und

 

2) ......................................................................................................................
...........................................................................................(siehe Paßkopie),
als Mieter andererseits

 

 

Ihr Turm-Chalet in St. Martin am Kofel vom...................bis................... .

 

 

I.

 

Der Mietpreis inkl. der Kostenpauschale für die Endreinigung wird mit €..............................vereinbart, und ist auf das Konto: IBAN IT350811058450000300006475, Swift Code RZSBIT21015 bei der Raiffeisenkasse Latsch, lautend auf den Namen des Vermieters, ohne irgendwelche Abzüge oder Spesen einzuzahlen.
Anzahlung 20%........................bei Bestätigung der Buchung
Rest......................vor Einzug. Weitere Kosten für Telefon oder in Anspruch genommenen Sonderservice sind vor der Abreise zu begleichen.

 

II.

 

Dem Mieter ist es untersagt, die Zweckbestimmung der Räume zu ändern, sie weiterzuvermieten oder aus irgendeinem Titel vollständig oder teilweise, auch unentgeltlich abzutreten.

 

III.

 

Die Mieter anerkennt, daß die ihm vermieteten möblierten Räume den Bestimmungen des Art. 1575 des bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen, und übernimmt die Räumlichkeiten für jede Wirkung mit der Entgegennahme der Schlüssel.

 

IV.

 

Der Mieter verpflichtet sich, am Mietobjekt nichts zu ändern, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Wenn Änderungen irgendwelcher Art, ohne die obige Erlaubnis durchgeführt worden sein sollten, hat der Vermieter das Recht, auf Kosten des Mieters die Wiederherstellung des Zustandes auf den Ersatz aller Schäden für die Nichterfüllung zu verlangen.


Der Vermieter kann dringende Reparaturen durchführen, ohne dem Mieter eine Entschädigung zu bezahlen, auch wenn dieser dadurch Unbequemlichkeiten hätte. Die Durchführung von nicht dringenden Reparaturen ist dem Vermieter unter Vorankündigung von mindestens 24 Stunden gestattet.
Dem Vermieter ist es gestattet, die Räumlichkeiten nach telefonischer Voranmeldung zu besichtigen.

 

V.

 

Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber für die Schäden unmittelbar verantwortlich, die aus seinem Verschulden durch Auslaufen von Wasser und jedem anderen Mißbrauch der gemieteten Sache verursacht wird. Ausgenommen sind Schäden, welche auf Verschulden des Bauherren zurückzuführen sind.

VI.

 

Zu Lasten des Mieters gehen alle kleinen Reparaturen und Spesen nach den Artikeln 1576-1609 und 1610 des bürgerlichen Gesetzbuches, wie jede andere Ausgabe in Bezug auf die Anlagen und Dienste, sowie für zerbrochene Glasscheiben, sofern sie durch ihn verschuldet worden sind.

 

VII.

 

Der Mieter hat vor Einzug in das Mietobjekt als Garantie für die Einhaltung aller mit diesem Vertrage übernommenen Verpflichtungen den Betrag von Euro 1.000,00 als Kaution zu hinterlegen. Diese Kaution muß bei ordnungsgemäßer Freistellung des Mietobjektes unmittelbar an die Mietpartei rückerstattet werden.

 

VIII.

 

Die Nichteinhaltung auch nur eines der vorstehenden Vertragspunkte seitens der Mietpartei gibt der Vermietpartei das Recht, den Vertrag auf deren Spesen (ohne Kündigungsfrist) aufzulösen, wobei die Mietpartei sofort verpflichtet ist, darüber hinaus allfällige Schäden zu ersetzen, die durch die Nichteinhaltung des Vertrages entstehen.

 

IX.

 

Der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Gemeindevorschriften zu befolgen.
Abänderungen und Zusätze zum Mietvertrag bedürfen der schriftlichen Form.
Für alles, was in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, nehmen die Vertragsparteien auf die örtlichen Gepflogenheiten, die diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen und das BGB Bezug.

X.

 

Gemäß Art. 1341 und 1342 des BGB erklären die Vertragsparteien einvernehmlich, die Bestimmungen dieses Vertrages anzunehmen, wobei jede Einwendung von vornherein ausdrücklich abgewiesen wird.


 

Datum

 

Der Vermieter

Der Mieter

 

 
 
 
     
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