| Mietvertrag
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Mit diesem Vertrag vermietet
1) C. & W. Rizzi KG, Törlweg 10, I-39021 Latsch
(BZ), Part IVA 00516540218, als Vermieterin einerseits
und
2) ......................................................................................................................
...........................................................................................(siehe
Paßkopie),
als Mieter andererseits
Ihr Turm-Chalet in St. Martin am Kofel vom...................bis...................
.
I.
Der Mietpreis inkl. der Kostenpauschale
für die Endreinigung wird mit €..............................vereinbart,
und ist auf das Konto: IBAN IT350811058450000300006475,
Swift Code RZSBIT21015 bei der Raiffeisenkasse Latsch,
lautend auf den Namen des Vermieters, ohne irgendwelche
Abzüge oder Spesen einzuzahlen.
Anzahlung 20%........................bei Bestätigung
der Buchung
Rest......................vor Einzug. Weitere Kosten
für Telefon oder in Anspruch genommenen Sonderservice
sind vor der Abreise zu begleichen.
II.
Dem Mieter ist es untersagt, die
Zweckbestimmung der Räume zu ändern, sie weiterzuvermieten
oder aus irgendeinem Titel vollständig oder teilweise,
auch unentgeltlich abzutreten.
III.
Die Mieter anerkennt, daß die
ihm vermieteten möblierten Räume den Bestimmungen
des Art. 1575 des bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen,
und übernimmt die Räumlichkeiten für
jede Wirkung mit der Entgegennahme der Schlüssel.
IV.
Der Mieter verpflichtet sich, am
Mietobjekt nichts zu ändern, ohne die vorherige
schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Wenn
Änderungen irgendwelcher Art, ohne die obige Erlaubnis
durchgeführt worden sein sollten, hat der Vermieter
das Recht, auf Kosten des Mieters die Wiederherstellung
des Zustandes auf den Ersatz aller Schäden für
die Nichterfüllung zu verlangen.
Der Vermieter kann dringende Reparaturen durchführen,
ohne dem Mieter eine Entschädigung zu bezahlen,
auch wenn dieser dadurch Unbequemlichkeiten hätte.
Die Durchführung von nicht dringenden Reparaturen
ist dem Vermieter unter Vorankündigung von mindestens
24 Stunden gestattet.
Dem Vermieter ist es gestattet, die Räumlichkeiten
nach telefonischer Voranmeldung zu besichtigen.
V.
Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber
für die Schäden unmittelbar verantwortlich,
die aus seinem Verschulden durch Auslaufen von Wasser
und jedem anderen Mißbrauch der gemieteten Sache
verursacht wird. Ausgenommen sind Schäden, welche
auf Verschulden des Bauherren zurückzuführen
sind.
VI.
Zu Lasten des Mieters gehen alle
kleinen Reparaturen und Spesen nach den Artikeln 1576-1609
und 1610 des bürgerlichen Gesetzbuches, wie jede
andere Ausgabe in Bezug auf die Anlagen und Dienste,
sowie für zerbrochene Glasscheiben, sofern sie
durch ihn verschuldet worden sind.
VII.
Der Mieter hat vor Einzug in das
Mietobjekt als Garantie für die Einhaltung aller
mit diesem Vertrage übernommenen Verpflichtungen
den Betrag von Euro 1.000,00 als Kaution zu hinterlegen.
Diese Kaution muß bei ordnungsgemäßer
Freistellung des Mietobjektes unmittelbar an die Mietpartei
rückerstattet werden.
VIII.
Die Nichteinhaltung auch nur eines
der vorstehenden Vertragspunkte seitens der Mietpartei
gibt der Vermietpartei das Recht, den Vertrag auf deren
Spesen (ohne Kündigungsfrist) aufzulösen,
wobei die Mietpartei sofort verpflichtet ist, darüber
hinaus allfällige Schäden zu ersetzen, die
durch die Nichteinhaltung des Vertrages entstehen.
IX.
Der Mieter verpflichtet sich, die
geltenden Gemeindevorschriften zu befolgen.
Abänderungen und Zusätze zum Mietvertrag bedürfen
der schriftlichen Form.
Für alles, was in diesem Vertrag nicht ausdrücklich
geregelt ist, nehmen die Vertragsparteien auf die örtlichen
Gepflogenheiten, die diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen
und das BGB Bezug.
X.
Gemäß Art. 1341 und 1342
des BGB erklären die Vertragsparteien einvernehmlich,
die Bestimmungen dieses Vertrages anzunehmen, wobei
jede Einwendung von vornherein ausdrücklich abgewiesen
wird.
Datum
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